Transparenzverzeichnis
Gemäß Anhang I, Kapitel 3 der Verordnung (EG) Nr 715/2009 des europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen, Trans Austria Gasleitung GmbH publiziert auf ihrer Website im Transparenzverzeichnis regelmäßig aktualisierte Informationen.
3.1.2 a) Eine ausführliche und umfassende Beschreibung der verschiedenen angebotenen Dienstleistungen und der entsprechenden Entgelte | - Allgemeine Bedingungen der Trans Austria Gasleitung GmbH für den Netzzugang zu Fernleitungen
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3.1.2 b) u. c) 1. harmonisierte Transportverträge und andere maßgebliche Unterlagen | - Vertragstypen |
3.1.2 c) den Netzkodex und/oder die Standardbedingungen | - Allgemeine Bedingungen der Trans Austria Gasleitung GmbH für Nezzugang zu Fernleitungen |
3.1.2 c) 2. Angabe der relevanten Gasqualitätsparameter | - TAG-Spezifikation für Erdgas gemäß Anlage 2 der Gas Market Model Ordinance 2012 |
3.1.2 c) 3. Druckanforderungen | - Druckanforderungen |
3.1.2 c) 4. Verfahrens für den Fall einer Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazität | - Vertragstypen Standardkapazitätsvertrag, Artikel 3 |
3.1.2 d) die harmonisierten Verfahren, die bei der Nutzung des Fernleitungsnetzes angewandt werden, einschließlich der Definition von Schlüsselbegriffen | - Allgemeine Bedingungen
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3.1.2 e) Bestimmungen über dieVerfahren für die Kapazitätszuweisung, das Engpassmanagement, die Verhütung der Kapazitätshortung und für die Wiederverwendung | - Allokationsprozeduren
- Allokation Day-Ahead
- Capacity Surrender ab 01.10.2013
- "Short Term Use it or Lose it" ab 01.10.2013 |
3.1.2 f) die Regeln für den Kapazitätshandel auf dem Sekundärmarkt gegenüber dem Fernleitungsnetzbetreiber | - Vertragsübertragungen |
3.1.2 g) Regeln für den Ausgleich von Mengenabweichungen und die Methodik für die Berechnung der Ausgleichsentgelte | |
3.1.2 h) Flexibilitäts- und Toleranzwerte, die im Transport inkludiert sind und jene mit zusätzlichen Entgelten | nicht verfügbar |
3.1.2 i) eine ausführliche Beschreibung des Gasnetzes des Fernleitungsnetzbetreibers und maßgeblichen Kuppelstellen sowie die Namen der Betreiber der verbundenen Systeme oder Anlagen | |
3.1.2 j) die Regeln für den Anschluss an das vom Fernleitungsnetzbetreiber betriebene Netz | |
3.1.2 k) Informationen über Notfall-Mechanismen | wird nicht publiziert |
3.1.2 l) die von den Fernleitungsnetzbetreibern für Kuppelstellen vereinbarten und die Interoperabilität des Netzes betreffenden Verfahren, Verfahren für die Nominierung und das Matching undsonstige Verfahren, die Regelungen für die Allokation der Lastflüsse und den Ausgleich von Mengenabweichungen | - Interconnection Agreements bestehen bereits |
3.1.2 m) die Verfahren für die Nominierung und das Matching und sonstige Verfahren, die Regelungen für die Allokation der Lastflüsse und den Ausgleich von Mengenabweichungen | |
3.3.1 a)-e), (4), (5) die technische Kapazität, die gesamte kontrahierte verbindliche und unterbrechbare Kapazität, die Nominierungen und Renominierungen, die verfügbare verbindliche und unterbrechbare Kapazität und die tatsächlichen Lastflüsse | - Transportkapazitäten
- Kapazitätsauslastung |
3.3. (1) f) geplante und tatsächliche Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazität | |
3.3. (1) g) die geplanten und ungeplanten Unterbrechungen verbindlicher Dienstleistungen | |
3.4 (1) u. (2) Informationen für den Sekundärmarkt | - Bulletin Board publiziert auf TAG GmbH's website.
- Bulletin Board publiziert auf MGM's website |
3.4 (5) das im Fernleitungsnetz befindliche Gasvolumen und Prognosen | |
3.4 (6) nutzerfreundliches Instrument für die Tarifberechnung |