Allgemeine Bedingungen

für den Netzzugang zu Fernleitungen

„Allgemeine Bedingungen der Trans Austria Gasleitung GmbH für den Netzzugang zu Fernleitungen“ genehmigt von der Energie-Control Austria gemäß § 32 GWG 2011, BGBl. I Nr 107/2011, idF BGBl. II Nr. 226/2015.

Die Energie-Control Austria hat oben genannte Allgemeinen Bedingungen nur in deutscher Version genehmigt, weshalb TAG GmbH eine englische Übersetzung zur Verfügung stellt.

Es ist zu beachten, dass im Zweifelsfall nur die deutsche Version der gegenständlichen Bedingungen Rechtsgültigkeit besitzt.