Kapazitätsumwandlung

Trans Austria Gasleitung GmbH (TAG GmbH), in Übereinstimmung mit Artikel 5 der Gas‑Marktmodell-Verordnung 2012, Novelle 2017, bietet per 01.10.2017, 06:00 Uhr (CET) Dienstleistungen zur Umwandlung von ungebündelten, frei zuordenbaren Kapazitäten (FZK) am jeweiligen Ein- und Ausspeisepunkt der Trans Austria Gasleitung (TAG) an.

Diese Dienstleistungen ermöglichen jenen TAG Netzbenutzern, welche bestehende ungebündelte Kapazität an den TAG Ein- und Ausspeisepunkten gebucht haben und durch Auktion gebündelte Kapazität an denselben Punkten erworben haben, die ungebündelte Kapazität in gebündelte Kapazität umzuwandeln.

TAG Netzbenutzer mit Verträgen über ungebündelte FZK können um eine Kapazitäts-umwandlung nur dann ansuchen, wenn der Fernleitungsnetzbetreiber auf der anderen Seite des Netzkoppelpunktes unzureichend ungebündelte feste Kapazität anbietet.

Nach Beendigung der Auktion und innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung von PRISMA über die erfolgreiche Zuteilung von gebündelter Kapazität hat der Netzbenutzer das Recht, eine Kapazitätsumwandlung unter Verwendung des unten verfügbaren Formulars zu verlangen.

Vorbehaltlich der Vollständigkeit des Antrages auf Kapazitätsumwandlung, wird TAG GmbH innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des gültigen Antrages dem TAG Netzbenutzer die entsprechende Umwandlung bestätigen.

Vorgenannte Dienstleistungen beziehen sich auf FZK Auktionen für jährliche, vierteljährliche und monatliche Transporte beginnend mit 01.10.2017, 06:00 a.m. und werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die ursprünglich gebuchte ungebündelte und in gebündelt umgewandelte Kapazität wird zu dem Tarif verrechnet, welcher vor der Umwandlung zur Anwendung kam, zuzüglich eines allfälligen, bei einer gebündelter Auktion entstehenden Auktionszuschlages.

Für etwaige weitere Auskünfte sind wir unter nachstehender E-Mail Adresse erreichbar: commercialservices@taggmbh.at