Bedarfserhebung für neu zu schaffende Kapazität - Verordnung (EU) 2017/459 NC CAM

Sehr geehrter Netzbenutzer,

Im Rahmen des Verfahrens für neu zu schaffende Kapazität zur Analyse und Bewertung der Marktnachfrage (Reg. (EU) 2017/459, Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen Artikel 26), bitten wir Sie, Ihre unverbindliche Angabe der Nachfrage nach zusätzlicher Kapazität an den maßgeblichen Entry/Exit Punkten des Trans Austria Gasleitung Systems bis spätestens 28.08.2023 mitzuteilen.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung nach dieser Frist offen bleibt: gemäß Reg. (EU) 2017/459, Artikel 26 Abs. 7, behält sich Trans Austria Gasleitung GmbH das Recht vor, den nach 28.08.2023 eingereichten Kapazitätsbedarf in der laufenden oder nächsten Marktnachfrageerhebung zu berücksichtigen.

Wenn Sie der Trans Austria Gasleitung GmbH Ihre unverbindliche Nachfrage nach neu zu schaffender Kapazität mitteilen möchten, nutzen Sie bitte die auf der TAG GmbH Webseite vorhandenen Templates der jeweiligen Netzübergangspunkte (Baumgarten bzw. Arnoldstein).

Für die Zusendung Ihrer Unterlagen sowie im Falle von weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: commercialservices@taggmbh.at

Als nächster Schritt wird ab dem 28.08.2023 die Analyse der Marktnachfrage gemeinsam mit angrenzenden relevanten Fernleitungsnetzbetreibern gestartet. TAG GmbH wird zu diesem Zweck die eingemeldeten unverbindlichen Nachfragen nach neu zu schaffender Kapazität den angrenzenden relevanten Fernleitungsnetzbetreibern mitteilen.

Vielen Dank für Ihre Kooperation.